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Akkreditierung der Weiterbildungsgänge in Human- und Zahnmedizin sowie Chiropraktik
 
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat verschiedene Weiterbildungsgänge für eine Dauer von sieben Jahren akkreditiert: Dreiundvierzig in Humanmedizin, vier in Zahnmedizin und einen in Chiropraktik. Bei je vier Weiterbildungsgängen in Human- und Zahnmedizin wurde der Akkreditierungsentscheid mit Auflagen verbunden.

Weiterbildungsgänge, die zu einem eidgenössischen Weiterbildungstitel führen, müssen alle sieben Jahre gemäss dem im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) und der entsprechenden Verordnung (MedBV) festgelegten Verfahren akkreditiert werden.

 

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung der FMH (SIWF), die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und die Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft (ChiroSuisse) haben im August 2009 beim EDI ein Akkreditierungsgesuch für ihre jeweiligen Weiterbildungsgänge eingereicht.

 

Ausgehend vom Selbstevaluationsbericht und der dazu gehörenden Dokumente haben unabhängige Expertengruppen in Zusammenarbeit mit dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) eine Fremdevaluation eines jeden Weiterbildungsgangs vorgenommen.

 

Der Vorsteher des EDI ist in seinen Entscheiden den Expertenvorschlägen gefolgt und hat bei einigen wichtigen Punkten im Bereich der öffentlichen Gesundheit Präzisierungen angebracht. Auf diese Weise hat er einen Bezug zwischen der Qualität der Weiterbildung der künftigen praktizierenden Medizinalpersonen und den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in den Bereichen der öffentlichen Gesundheit und der Qualität der beruflichen Praxis hergestellt.

 

Die nächste Akkreditierung der Weiterbildungsgänge findet zwischen 2016 und 2018 statt. Zwischen 2011 und 2013 werden zudem zwei Weiterbildungsgänge in Pharmazie (Offizin- und Spitalpharmazie) akkreditiert werden.


news.admin.ch

05.09.2011 - dzu


 
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