Die organisatorische Verselbständigung des Universitären Zentrums Zahnmedizin (UZB) als öffentlich rechtliche Anstalt macht ebenfalls Sinn, da sie die Eigenverantwortung und Handlungsflexibilität der Institution stärkt.
Die Krankenversicherer erwarten indessen, dass die gewonnene Selbständigkeit zur nachhaltigen Realisierung wirtschaftlich optimaler Strukturen und Abläufe genutzt wird. Auf kostengünstige, effiziente Betriebsführung und Orientierung an der Marktentwicklung ist grossen Wert zu legen, ohne dass die erforderliche Leistungsqualität beeinträchtigt wird. Wir erwarten in diesem Zusammenhang auch eine transparente Kosten- und Leistungsrechnung, die die Ausscheidung der Bereiche Dienstleistung von Lehre und Forschung erlaubt (vgl. Ziffer 5.4 des Berichts). Diese Anforderungen liegen sowohl im Interesse der Kostenträger wie auch der Institution selber, die ihre Marktfähigkeit längerfristig zu gewährleisten hat. Der Kommentar zur Gesetzesbestimmung §1, Abs.1 deutet zwar auf darauf hin, genügt aber u.E. nicht, weshalb die genannten Anforderungen konkret in die Leistungsvereinbarungen zwischen Universität und UZB oder an anderer geeigneter Stelle aufgenommen werden sollten.
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